September 2006: Alle Steuerzahler

Das geplante Elterngeld: Beachtenswertes bei der Lohnsteuerklassen-Wahl

Die neuen Regelungen zum geplanten Elterngeld sollen zum 1.1.2007 in Kraft treten. Aktuell werden allerdings noch einige dieser Regelungen auf Anraten des Bundesrats hin überprüft. Bislang ist geplant:

  • Für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder erhält jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes.

  • Die Höhe des Ausgleichs soll sich nach dem entfallenden Nettoeinkommen richten und davon 67 Prozent betragen, höchstens aber 1.800 EUR pro Monat. Die Zahlung soll mindestens für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes erfolgen. Das Elterngeld soll steuerfrei sein, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Damit kann es die Steuerbelastung des weiter verdienenden Ehepartners erhöhen.

  • Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes soll der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes ohne Einmalzahlungen sein.

Diese geplanten Regelungen sollten Arbeitnehmer schon jetzt aktiv werden lassen, die im kommenden Jahr Nachwuchs planen. Hier kann es sich lohnen, bereits jetzt das Nettoeinkommen des zu Hause verbleibenden Elternteils zu erhöhen. Das gelingt beispielsweise über die Wahl der Lohnsteuerklasse. Wechselt der Elternteil z.B., der die Betreuung übernehmen wird, frühzeitig von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III, verbleibt ihm ein höheres Nettogehalt, welches als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld in Betracht kommt. Die dadurch ggf. parallel auftretende steuerliche Zusatzbelastung bei dem nach der Geburt weiter arbeitenden Elternteil gleicht sich über die spätere Einkommensteuerveranlagung wieder aus.

Hinweis: Der Antrag auf den Lohnsteuerklassenwechsel kann für das laufende Jahr 2006 bis zum 30. November gestellt werden. Bei Erhalt der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2007 sollte dann sofort überprüft werden, ob die Änderung dort auch vorgenommen wurde (Entwurf zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 20.6.2006).