November 2006: Freiberufler und Gewerbetreibende

Betriebsprüfung: Anschlussprüfung auch bei Kleinstunternehmen möglich

Finanzbehörden sind sowohl bei Freiberuflern als auch bei Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Betriebsprüfungsturnus gebunden. Das bedeutet, dass auch die Betriebe bzw. Freiberufler, die umsatzmäßig nicht mit Großbetrieben gleichgestellt werden können, damit rechnen müssen, einer Anschlussprüfung unterworfen zu werden.

Hinweis: Dazu bedarf es auch seitens der Finanzbehörde keiner weiteren Begründung. Ein Verstoß gegen das Übermaß- sowie gegen das Willkürverbot ist regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Beschluss vom 14.3.2006, Az. IV B 14/05).