Januar 2013: Abschließende Hinweise

Ausbildungsfreibetrag: 924 EUR nicht zu beanstanden

Die Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung des Ausbildungsfreibetrags in Höhe von 924 EUR pro Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, da keine Bedenken gegen die Höhe des Freibetrags bestehen.

Zum Hintergrund

Der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 EUR pro Jahr wird gewährt, wenn ein volljähriges Kind, für das Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag besteht, sich in einer Berufsausbildung befindet und auswärtig untergebracht ist (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2012, Az. 2 BvR 451/11).