März 2007: Abschließende Hinweise

Arbeitslosenversicherung: Ausschluss Selbstständiger verfassungswidrig?

Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III") wurde auch langjährig Selbstständigen die Möglichkeit eröffnet, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beizutreten, sofern sie bestimmte Vorversicherungszeiten aufzuweisen hatten.

Der entsprechende Antrag konnte nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung vom 1.2.2006 bis zum 31.12.2006 gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde Selbstständigen, die ihre Tätigkeit vor dem 1.1.2004 aufgenommen hatten, durch das "SGB II Fortentwicklungsgesetz" vom 20.7.2006 rückwirkend zum Ablauf des 31.5.2006 wieder gestrichen. Die Änderung wurde im Gesetzgebungsverfahren erstmals am 31.5.2006 zur Sprache gebracht. Damit wurde den Betroffenen ohne jede Vorankündigung eine ihnen eingeräumte Gestaltungsmöglichkeit von einem Tag auf den anderen wieder genommen.

Diese Regelung hat das Sozialgericht Koblenz nun für verfassungswidrig erklärt. Denn nach Auffassung der Koblenzer Richter verstößt diese Handhabung gegen Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Übergangsregelungen nur unter besonderen Anforderungen verkürzt werden (SG Koblenz, Beschluss vom 10.1.2007, Az. S 9 AL 302/06).