August 2007: Abschließende Hinweise

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Gebäudereinigerhandwerk einbezogen

Mit der Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz am 1.7.2007 ist der Mindestlohn auch für diese Berufsgruppe eingeführt worden. Damit bekommen in Deutschland beschäftigte Gebäudereiniger künftig fairere Löhne und zwar unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber seinen Sitz im Inland oder im Ausland hat. In- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks werden damit gleichermaßen vor Lohndumping geschützt.

Hinweis: Alle in Deutschland Beschäftigten des Gebäudereinigerhandwerks haben aktuell einen Anspruch auf einen Mindestlohn i.H.v. 7,87 EUR in den alten Bundesländern und 6,36 EUR in den neuen Bundesländern (BMAS, PM vom 29.6.2007).