November 2004: Alle Steuerzahler

Ansparabschreibung: Keine Sammelrücklage bei mehreren Investitionen

Die für die Ansparabschreibung erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden (§ 7g Einkommensteuergesetz). Es reicht nicht, einen einheitlichen Rücklagenbetrag für mehrere Investitionen anzugeben, so der Bundesfinanzhof. Das heißt im Klartext: Werden mehrere Investitionen geplant, so sind die voraussichtlichen Kosten für jedes einzelne Wirtschaftsgut anzugeben (BFH-Beschluss vom 16.6.2004, Az. X B 172/03).