Dezember 2003: Alle Steuerzahler

Ab 2004 keine Schonfrist bei der Steueranmeldung mehr

Das Bundesfinanzministerium will ab 2004 keine Schonfrist mehr für verspätet abgegebene Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Anmeldungen gewähren. Bis Ende 2003 darf noch bis zu fünf Tage überzogen werden, ohne dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erhebt.

Hinweis: Wer die Anmeldefrist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro, rechnen (§ 152 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung). Bei der Umsatzsteuer ist Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat möglich (§§ 46 bis 48 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).