March 2023: Abschließende Hinweise

Steuerermäßigung für Abwasserentsorgung und Müllabfuhr: Revision zu spät begründet

| Das Finanzgericht Münster hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Leider hat der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 1.9.2022, Az. VI R 8/22) die eingelegte Revision als unzulässig verworfen, da sie nicht rechtzeitig begründet wurde. Somit ist eine höchstrichterliche Entscheidung vorerst nicht zu erwarten. |