May 2004: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei verheiratetem GmbH-GGf

Werden der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und seine Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so darf bei der Kürzung des gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nur der Arbeitslohn der Ehefrau in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn ohne eine Anwartschaft auf Altersversorgung und seine Ehefrau sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezieht, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Das Finanzamt hatte bei der Einkommensteuerveranlagung den gemeinsamen Vorwegabzug der Ehegatten sowohl um 16 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Gehalts der Ehefrau, als auch um 16 Prozent des Gesellschafter-Geschäftsführer-Arbeitslohns gekürzt (R 106 Einkommensteuer-Richtlinien). Dies führt in der Regel auch bei nur geringen Einkünften der Ehefrau zum vollständigen Wegfall des Vorwegabzugs. Diese Vorgehensweise ist unzulässig (BFH-Urteil vom 3.12.2003, Az. XI R 11/03).