Wie in jedem Jahr werden zum 1.1.2005 die Sachbezugswerte für "Verpflegung" angepasst. Die höheren Sachbezugswerte führen dazu, dass Arbeitnehmer bei Kantinenessen, Essensgutscheinen oder Restaurantschecks einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Zuschuss durch den Arbeitgeber steuerfrei bleibt. Für 2005 gelten folgende Werte (in Euro):
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
monatlich / täglich | monatlich / täglich | monatlich / täglich | monatlich / täglich | |
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Azubis | 43,80 / 1,46 | 78,25 / 2,61 | 78,25 / 2,61 | 200,30 / 6,68 |
Volljährige Familienangehörige | 35,04 / 1,17 | 62,60 / 2,09 | 62,60 / 2,09 | 160,24 / 5,34 |
Familienangehörige unter 18 Jahre | 26,28 / 0,88 | 46,95 / 1,57 | 46,95 / 1,57 | 120,18 / 4,01 |
Familienangehörige unter 14 Jahre | 17,52 / 0,58 | 31,30 / 1,04 | 31,30 / 1,04 | 80,12 / 2,67 |
Familienangehörige unter 7 Jahre | 13,14 / 0,44 | 23,48 / 0,78 | 2,48 / 0,78 | 60,09 / 2,00 |