April 2007: Tax information

Regelmäßig gewerblich tätig: Wirtschaftsprüfer als Treuhänder

Wirtschaftsprüfer sind regelmäßig gewerblich tätig, wenn sie als Treuhänder im Rahmen von geschlossenen Fonds auftreten. Zu den freien Berufen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört zwar grundsätzlich die selbstständige Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer. Dies reicht für die Annahme freiberuflicher Einkünfte allein aber nicht aus. Vielmehr muss die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit für den genannten Katalogberuf auch berufstypisch sein. Eine Treuhandtätigkeit bei Wirtschaftsprüfern oder auch Steuerberatern fällt in der Regel nicht darunter. Im Ergebnis unterliegt die Treuhandtätigkeit der Wirtschaftsprüfer damit der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 18.10.2006, Az. XI R 9/06).