October 2006: Tax information

Keine Steuerfreiheit bei Selbstständigen: Für private Telefonnutzung

Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten verletzt nicht den Gleichheitssatz. Mit dieser Entscheidung zerstreut der Bundesfinanzhof die Hoffnungen von Selbstständigen, ihren Gewinn nicht um private Nutzungsanteile z.B. von betrieblichen PCs erhöhen zu müssen. Denn die unterschiedliche steuerliche Behandlung ist gerechtfertigt:

So sollen Arbeitgeber die Möglichkeit haben können, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher PC und Telekommunikationsgeräte ohne Erfassung eines Sachbezugs zu erlauben. Denn die Überwachung der Privatnutzung durch die Belegschaft stößt faktisch und arbeitsrechtlich an Grenzen.

Diese Situation ist aber nicht mit der der Selbstständigen vergleichbar, die betriebliche Geräte privat nutzen. Dort fehlt es an der Kontrolle Dritter, an arbeitsrechtlichen Problemen sowie am Interessensgegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (BFH-Urteil vom 21.6.2006, Az. XI R 50/05).