February 2004: Arbeitgeber

Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf 345 Euro angehoben

Bei der Beschäftigung eines Rentners sollte Folgendes beachtet werden:
Die Hinzuverdienstgrenze von bisher 340 Euro ist zum 1.1.2004 auf 345 Euro brutto angehoben worden. Die 345-Euro-Grenze gilt also ab sofort bundesweit für

  • die Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr,
  • die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (erstmaliger Rentenbeginn bis 31.12.2000) und
  • die Rente wegen voller Erwerbsminderung (erstmaliger Rentenbeginn ab 1.1.2001).