Bei der Beschäftigung eines Rentners sollte Folgendes beachtet werden:
Die Hinzuverdienstgrenze von bisher 340 Euro ist zum 1.1.2004 auf 345 Euro brutto angehoben worden. Die 345-Euro-Grenze gilt also ab sofort bundesweit für
- die Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr,
- die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (erstmaliger Rentenbeginn bis 31.12.2000) und
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung (erstmaliger Rentenbeginn ab 1.1.2001).