August 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Höhe der Geschäftsführergehälter bei Tätigkeit für mehrere GmbHs

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei mehreren GmbHs tätig, stellt sich bei der Prüfung der Angemessenheit seiner Vergütung die Frage, welcher Betrag zu Grunde gelegt werden muss. Zum einen kann der Betrag aller Gesellschaften insgesamt Prüfungsgegenstand sein, zum anderen besteht die Möglichkeit, die Vergütung bei jeder einzelnen Gesellschaft auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Zu dieser Frage hat nun das Finanzgericht Brandenburg Stellung genommen.

Im dem zu Grunde liegenden Sachverhalt war ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei mehreren GmbHs tätig. Bei der Prüfung der Angemessenheit seiner Vergütung ist laut Urteil ein externer Betriebsvergleich durchzuführen. Das heißt:: Als Bemessungsgrundlage dienen die Gesamtbezüge eines fremden, ausschließlich für eine Gesellschaft tätigen Geschäftsführers. Von diesem Betrag wird dann aber anteilig unter Berücksichtigung eines Unsicherheitszuschlages, gemäß der Arbeitszeit für die einzelne Gesellschaft, eine Gesamtvergütung errechnet.

Praxishinweis: Mit der Angemessenheit der Vergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer, die für mehrere GmbHs tätig sind, haben sich schon zahlreiche Finanzgerichte befasst – mit zum Teil widersprüchlichen Entscheidungen. Auch gegen das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden unter dem Aktenzeichen BFH I B 170/02. Derzeit sind beim BFH noch weitere Revisionsverfahren bezüglich dieses Themas anhängig (Az. IR 46/01, IR 81/01, IB 17/03).

Hinweis: Einschlägige Fälle sollten unter Berufung auf diese Verfahren offen gehalten werden.
(Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 20.8.2002, Az. BFH I B 170/02, EFG 2002, 1405).