May 2006: Alle Steuerzahler

Grundsteuer: Neues vom Bundesverfassungsgericht

Die gegen das Grundsteuergesetz und das gesamte Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Zu beachten ist allerdings:

Die bereits anhängige Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum richtet, ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Hinweis: Damit werden im Ergebnis wohl lediglich Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags abschlägig beschieden, wenn sie sich ausschließlich auf das nicht angenommene Verfahren stützen (Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes vom 20.4.2006, P 16/06).