May 2007: Abschließende Hinweise

Gestaltung der Erbschaftsteuer in Österreich: Ebenfalls verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung im Erbschaftsteuergesetz aufgehoben, durch die "Erwerbe von Todes wegen" der Steuerpflicht unterworfen sind. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.7.2008 in Kraft (Reparaturfrist).

Beanstandet wird insbesondere, dass der Grundbesitz lediglich mit dem dreifachen Einheitswert aus dem Jahr 1973 angesetzt wird. Damit werde die Wertentwicklung von Grundstücken aktuell nicht angemessen widergespiegelt.

Hinweis: Allerdings gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erbschaftsteuer an sich und dagegen, für die Erbschaftsbesteuerung von Grundbesitz das System der Einheitswerte zu verwenden (Verfassungsgerichtshof Österreich, Pressemitteilung vom 7.3.2007).