October 2006: Tax information

Freiberuflich tätig: EDV-Berater ohne Hochschulabschluss

Ein selbstständig im Bereich der Systemtechnik und Entwicklung komplexer Anwendersoftware arbeitender EDV-Berater ist ingenieurähnlich und damit freiberuflich tätig.

Das gilt auch, wenn er mangels Hochschulabschluss nicht über ein ingenieurähnliches Grundlagenwissen verfügt. Die theoretischen Kenntnisse müssen allerdings denen an einer Hochschule Ausgebildeten entsprechen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse kann insbesondere anhand eigener praktischer Arbeiten erbracht werden. Damit ist das im Studium der Informatik erworbene Grundlagenwissen für die steuerrechtliche Qualifikation nicht ausschlaggebend. Im Ausgangsfall hatte dies zur Folge, dass die Tätigkeit nicht als gewerblich einzustufen war (FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27.4.2006, Az. 6 K 120/02, Revision beim BFH unter Az. XI R 29/06).