Februar 2006: Kapitalanleger

Zwischengewinn bei Hedge-Fonds: Weiterhin keine Ermittlung notwendig

Alle Investment-Fonds sowie inländische Investmentaktiengesellschaften müssen seit Anfang 2005 den Zwischengewinn ermitteln und bekannt machen. Davon ausgenommen waren bis zum Ende des Jahres 2005 Dach- und Single-Hedge-Fonds.

Auf Grund einer Erörterung der obersten Finanzbehörden ist diese Frist nun bis zum 31.12.2006 verlängert worden (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 25.11.2005, Az. S 1980 – 2 St 31/St 32/St 33).