April 2006: Alle Steuerzahler

Zusammenveranlagte Ehepaare: Zur Aufteilung einer Steuererstattung

Ein Hinweis an das Finanzamt im Zeitpunkt der Leistung einer Steuervorauszahlung, auf wessen Rechnung diese Zahlung bewirkt werden soll, verhindert bei zusammenveranlagten Ehepaaren eine hälftige Steuererstattung.

Unterbleibt dieser Hinweis, nimmt das Finanzamt an, dass mit der Zahlung eines Ehepartners auch die Steuerschuld des anderen beglichen werden soll. Damit sind bei einer Steuerüberzahlung auch beide Ehegatten erstattungsberechtigt. D.h., der Rückzahlungsbetrag ist zwischen ihnen hälftig aufzuteilen. Unerheblich ist dabei, von wem und mit wessen Mitteln die Vorauszahlung getätigt worden ist. Fehlen dem Finanzamt Anhaltspunkte für die Tilgungsabsicht, kann es davon ausgehen, dass die Zahlung auf Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner bewirkt wird.

Im Urteilsfall hatte allein die Ehefrau Steuervorauszahlungen vom eigenen betrieblichen Konto geleistet. Da sie im Zeitpunkt der Vorauszahlung keine Angaben über die Verwendung gemacht hatte, wurde der auf ihren Mann entfallene hälftige Erstattungsbetrag mit seinen vorehelichen Steuerschulden verrechnet (BFH-Urteil vom 15.11.2005, Az. VIII R 16/05).