August 2006: Arbeitnehmer

Zurückgezahlter Arbeitslohn: Zeitpunkt des Eintritts der Steuerminderung

Leistungen des Arbeitgebers, die durch das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst waren und vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden müssen, können vom Arbeitnehmer nur im Jahr der Rückzahlung Steuer mindernd berücksichtigt werden.

In dem Urteilsfall erhielt ein Arbeitnehmer auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber Krankenbezüge im Rahmen der Lohnfortzahlung. Im Jahr 1997 schlossen beide Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Arbeitnehmer, die in den Jahren 1995 und 1996 zuviel gezahlten Krankenbezüge an seinen Arbeitgeber zurückzuzahlen. Das geschah ebenfalls noch im Jahr 1997. Da ein Steuer mindernder Ansatz hier allein im Jahr der Rückzahlung, also 1997 in Betracht kommt, konnte der Arbeitnehmer mit seinem Antrag, die Steuerminderung bereits in den Jahren 1995 und 1996 zu berücksichtigen, nicht durchdringen (BFH-Urteil vom 4.5.2006, Az. VI R 19/03).