Juli 2006: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Zur Unterzeichnung von Steuererklärungen: Bei Tod des Geschäftsführers

Nach dem Tod des alleinigen Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann grundsätzlich ein Vertreter bis zur Neubestellung eines Geschäftsführers die Steuererklärungen der GmbH unterzeichnen. Allerdings kann das Finanzamt die Nachreichung der Unterschrift des neu zu bestellenden Geschäftsführers verlangen.

Hinweis: Für das Nachreichen der Unterschrift hat das Finanzamt allerdings eine ausreichende Frist zu setzen (FG Hamburg, Beschluss vom 22.3.2006, Az. III 86/05).