Mai 2003: Arbeitnehmer

Zuflusszeitpunkt bei Aktienoptionen

Das Bundesfinanzministerium hat zum Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils, der aus der Ausübung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrechts entsteht, Stellung genommen. Danach gilt Folgendes:

Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen maßgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kurse zwischen der Optionsausübung und der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen gestiegen oder gefallen sind.

Dieses Schreiben soll in allen noch offenen Fällen angewendet werden. Bei einer Optionsausübung bis zum 31. Dezember 2001 ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn als Zuflusszeitpunkt der Tag der Optionsausübung zu Grunde gelegt wird (BMF-Schreiben vom 10.3.2003 – IV C 5 – S 2332 – 11/03).