November 2003: Abschließende Hinweise

Zollnummer ist seit 1.9.2003 in Deutschland vorgeschrieben

Die Zollnummer wird künftig grundsätzlich für alle schriftlichen bzw. mit Mitteln der Datenverarbeitung erstellten Zollmeldungen benötigt. In Deutschland ist diese im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung seit dem 1.9.2003 (mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2003) verbindlich vorgeschrieben. Beteiligte, die nur gelegentlich (nicht mehr als drei Mal pro Jahr) Zollmeldungen abgeben, müssen keine Zollnummer beantragen.

Die Zollnummer (7-stellige Nummer) wird von der Bundeszollverwaltung zentral an alle Beteiligten vergeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennziffer verwendet. Die Vergabe erfolgt kostenlos auf Antrag bei der koordinierenden Stelle ATLAS (Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Koordinierende Stelle ATLAS, Postfach 100265, 76232 Karlsruhe).