Oktober 2004: Umsatzsteuerzahler

Zeitpunkt des Umsatzsteuerabzugs: Materiell-rechtliche Voraussetzungen

Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz insgesamt vorliegen, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Bisher war fraglich, in welchem Jahr der Vorsteuerabzug möglich war, wenn eine Lieferung/Leistung in einem Jahr erbracht wurde, die Rechnung aber erst im nächsten Jahr beim Unternehmer einging. Dies hat der Bundesfinanzhof nunmehr eindeutig geklärt.

Der Vorsteuerabzug ist stets in dem Jahr des Rechnungserhalts vorzunehmen. Erst dann liegen die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen insgesamt vor (BFH-Urteil vom 1.7.2004, Az. V R 33/01).