Oktober 2003: Alle Steuerzahler

Zeitanteiliger Arbeitnehmer-Pauschbetrag für ein volljähriges Kind

Eltern erhalten für volljährige Kinder in der Berufsausbildung Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht über 7.188 Euro (Grenzwert 2003) liegen.

Erzielt ein Kind nicht ganzjährig Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und ist das Kind auch nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen (§ 32 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz), dann ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Rahmen der Berechnung des Grenzbetrags zeitanteilig auf die Monate aufzuteilen, in denen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden (BFH-Urteil vom 1.7.2003, Az. VIII R 96/02).