August 2007: Abschließende Hinweise

Wohnungseigentumsgesetz: Novelle trat am 1.7.2007 in Kraft

Seit dem 1.7.2007 gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in novellierter Form. Die Neuregelungen führen zum einen zu einer Vereinfachung bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen. Zum anderen wird das Gerichtsverfahren nun an die Zivilgerichte verwiesen, wodurch das oft aufwendigere Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr anzuwenden ist.

Auch die Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber Gläubigern ist jetzt klar gesetzlich geregelt. Im Ergebnis ist das Haftungsrisiko eines jeden einzelnen Wohnungseigentümer im Außenverhältnis begrenzt. So haftet er beispielsweise künftig für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur noch im Verhältnis seines Miteigentumsanteils.

Vor allem aber stärkt das neue WEG die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer. Diese können jetzt z.B. über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden oder bei der Umlage von Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme von der gesetzlich vorgeschriebenen Verteilung abweichen, indem sie einen für diesen Fall passenderen Maßstab wählen (Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.3.2007).