Juli 2006: Abschließende Hinweise

WM-Freikarten: Unbeschwerter Genuss

Empfänger von WM-Freikarten brauchen nach dem Genuss eines Live-Fußballspiels im Rahmen der Weltmeisterschaft in der Regel nicht damit rechnen, dass der Wert dieser Freikarte versteuert werden muss:

  • WM-Eintrittskarten, die von Unternehmen an Privatkunden oder zum Beispiel per Preisausschreiben an Fans gehen, die keine geschäftlichen oder Arbeitsbeziehungen zum jeweiligen Sponsor haben, lösen bei den Empfängern keine steuerlichen Verpflichtungen aus. Der Beschenkte muss sich also in diesem Fall über die Steuer keine Gedanken machen.

  • WM-Eintrittskarten, die von Unternehmen an Geschäftsfreunde oder eigene Arbeitnehmer verschenkt werden, können zwar theoretisch bei diesen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Die schenkenden Unternehmen können die Steuerlast zu Gunsten der Beschenkten aber pauschal übernehmen und die Beschenkten so von steuerlichen Verpflichtungen freistellen (BMF, Pressemitteilung vom 24.5.2006, Nr. 69/2006).