April 2006: Kapitalanleger

Wertlos verfallende Kaufoptionen: Sind Verluste doch zu berücksichtigen?

Verfallen Optionsscheine, Kauf- oder Verkaufsoptionen innerhalb der Spekulationsfrist wertlos, liegt seit 1999 ein privates Veräußerungsgeschäft und damit ein steuerlicher Verlust vor. Das hat das Finanzgericht Münster für einen das Veranlagungsjahr 2000 betreffenden Fall entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. Allerdings ist wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen worden.

Hinweis: Anleger mit solchen Verlusten sollten den Argumenten des Finanzgerichts Münster folgen und ihre Fälle offen halten. Da allerdings nicht absehbar ist, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird, ist es derzeit immer noch besser, nahezu wertlose Rechte binnen Jahresfrist über die Börse zu verkaufen. Dabei sollte der Verkaufserlös allerdings zumindest die Transaktionskosten überschreiten (FG Münster, Urteil vom 7.12.05, Az. 10 K 5715/04 F).