April 2006: Vermieter

Werbungskosten: Aufwendungen für Vorfälligkeitsentschädigung abziehbar

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel vom Bankkunden an sein Kreditinstitut zu leisten, wenn ein Kreditvertrag auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet werden soll. Durch diese Entschädigung bekommt das Kreditinstitut seinen Zinsausfall ersetzt.

Vorfälligkeitsentschädigungen können für Steuerpflichtige Werbungskosten darstellen, wenn sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Wird z.B. zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks ein Kredit aufgenommen und später zwecks Umschuldung vorzeitig getilgt, kommt ein Werbungskostenansatz bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Betracht. Das ist zumindest immer dann der Fall, wenn die Mietimmobilie danach unverändert zur Einkünfteerzielung dient.

Hinweis: Ist die Vorfälligkeitsentschädigung dagegen zu zahlen, weil ein bisher vermieteter Grundbesitz veräußert wird, kommt ein Werbungskostenansatz bei den Vermietungseinkünften nicht in Betracht. Denn dann erfolgt die vorzeitige Tilgung zur lastenfreien Übertragung, wodurch eine eindeutige Verbindung zum Veräußerungsvorgang und nicht mehr zur Vermietung entsteht (BFH-Urteil vom 6.12.2005, Az. VIII R 34/04).