April 2004: Vermieter

Werbungskosten: Anlaufverluste bei Aufgabe der Vermietungsabsicht

Soll eine Immobilie gekauft oder gebaut und anschließend vermietet werden, dürfen die Aufwendungen von Anfang an bei den Vermietungseinkünften als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden. Der Abzug bleibt auch erhalten, wenn noch vor der Fertigstellung des Objekts die Vermietungsabsicht aufgegeben wird und das Objekt nunmehr selbst genutzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung ist, dass dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden kann, dass der Steuerpflichtige wirklich zur Vermietung entschlossen war. Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermietungsabsicht aufgegeben wird, ist kein Werbungskostenabzug mehr möglich.

Hinweis: Würde die Nutzungsabsicht von Fremdvermietung auf Nutzung zu eigenbetrieblichen Zwecken geändert, würde das Objekt unverändert der Einkünfteerzielung dienen. Die Aufwendungen könnten dann als Betriebsausgaben abgezogen werden (BFH-Urteil vom 4.11.2003, Az. IX R 55/02).