Februar 2005: Vermieter

Werbungskosten: Abziehbarkeit von Schuldzinsen vor Kaufpreiszahlung

Wer als Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer des Grundstücks Schuldzinsen zahlt, kann diese als sofort abziehbare Werbungskosten berücksichtigen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in folgendem Fall:

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwarb ein Grundstück zur Bebauung mit einem Einkaufszentrum. Nachdem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren des Grundstücks bereits vertragsgemäß auf die Gesellschaft übergegangen waren, wurde die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung aufgeschoben. Der Grund für diese unübliche Vorgehensweise lag in der Absicherung der Grundstückskäuferin, die vor Kaufpreiszahlung zunächst bestimmte grundbuchrechtliche und grundstücksverkehrsrechtliche Voraussetzungen abwarten wollte. Den Ausgleich für diesen Zahlungsaufschub bildeten die der Gesellschaft berechneten Zinsen (BFH-Urteil vom 27.7.2004, Az. IX R 32/01).