April 2005: Umsatzsteuerzahler

Wellness-Angebot: Keine Steuerbefreiung für Physiotherapie-Leistungen

Werden im Rahmen eines pauschalen Wellness-Angebots auch physiotherapeutische Leistungen erbracht, sind deren Umsätze nicht umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung für Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz knüpft nicht an den Beruf, sondern an die Ausübung einer heilberuflichen Tätigkeit an. Danach sind Heilbehandlungen, die im Rahmen ärztlicher oder arztähnlicher Berufe erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit. Hieran fehlt es allerdings bei den physiotherapeutischen Leistungen im Rahmen eines Wellness-Angebots, da diese nicht der Behandlung einer Krankheit, sondern dem Entspannen und Wohlfühlen dienen. Dies ergibt sich unter anderem auch daraus, dass die Maßnahmen ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden (FG Saarland, Urteil vom 10.9.2004, Az. 1 V 211/04).