November 2004: Umsatzsteuerzahler

Wechsel der Besteuerungsart: Vorsteuerberichtigung möglich

Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer (§ 19 Umsatzsteuergesetz) zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG). Das heißt, ein Kleinunternehmer darf im Erstjahr der Verwendung eines Wirtschaftsguts seines Unternehmensvermögens keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Wechselt er später zur Regelbesteuerung und läuft für das Wirtschaftsgut noch der Berichtigungszeitraum, darf er im Wege der Vorsteuerberichtigung die Vorsteuern für die Zeit vom Wechsel zur Regelbesteuerung bis zum Ende des Berichtigungszeitraums nachträglich zurückfordern (BFH-Urteil vom 17.6.2004, Az. V R 31/02).