März 2007: Umsatzsteuerzahler

Vorsteuerabzug: Vereinfachte gesetzliche Regelungen beachten

Durch das Jahressteuergesetz 2007 haben sich mit Wirkung vom 19.12.2006 Anpassungen beim Vorsteuerabzug ergeben, die für Unternehmer gesetzliche Verbesserungen bringen:

  • So ist der volle Vorsteuerabzug aus einer Bewirtung zu gewähren, soweit es sich um angemessene und nachgewiesene Aufwendungen handelt. Damit entfällt der Abzug nur bei unangemessenen Kosten, nicht aber für die dem einkommensteuerrechtlichen Abzugsverbot unterliegenden angemessenen Bewirtungsaufwendungen oder bei Verstößen gegen ertragsteuerliche Formvorschriften.

  • Der seit April 1999 geltende Vorsteuerausschluss für Umzugskosten ist weggefallen. Soweit ein Unternehmer Umzugsleistungen für sein Unternehmen bezieht, ist er unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.

  • Bei unentgeltlichen Leistungen im unternehmerischen Interesse ist zu Folgendes zu beachten: Wären diese Leistungen grundsätzlich steuerfrei, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden, ist der Vorsteuerabzug dennoch möglich, wenn beim Leistungsbezug feststeht, dass die Eingangsleistung später zu steuerpflichtigen Umsätzen führen soll. Das betrifft beispielsweise die unentgeltliche Vermietung aus unternehmerischen Gründen, wenn die Absicht nachgewiesen wird, später steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu erzielen (Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006).