Oktober 2006: Umsatzsteuerzahler

Vorsteuerabzug: Ohne Abzugsmöglichkeit erworbener Pkw

Erwirbt ein Unternehmer z.B. von einer Privatperson einen Pkw, kann er mangels Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Dennoch wäre die spätere Veräußerung des Fahrzeugs durch den Unternehmer ohne Rücksicht darauf regelmäßig umsatzsteuerpflichtig.

Deshalb hat der Bundesfinanzhof (BFH) für diese Fallkonstellation ein Verfahren genehmigt, nach dem auch der spätere Verkauf durch den Unternehmer nicht der Umsatzsteuer unterliegen muss: So wird der entsprechende und nicht ausschließlich betrieblich genutzte Pkw zunächst aus dem Unternehmensvermögen entnommen. Dabei fällt keine Umsatzsteuer an. Anschließend wird der nunmehr im Privatvermögen gehaltene Pkw von privater Hand verkauft. Damit gelingt es im Ergebnis, den Wagen preiswerter an einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Abnehmer zu veräußern oder beim Neukauf in Zahlung zu geben.

In Hinblick auf Personengesellschaften unternimmt der BFH jetzt aber eine Einschränkung: Diese können den Pkw nicht ohne Umsatzsteuer entnehmen. Denn die Entnahme erfolgt hier regelmäßig nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Daher lässt es sich nicht vermeiden, dass ein späterer Verkauf oder eine Inzahlungsgabe umsatzsteuerpflichtig ist.

Hinweis: Durch diese speziell auf Personengesellschaften bezogene Sichtweise hat sich für Einzelunternehmer aber grundsätzlich nichts an dem Zuordnungswahlrecht zwischen Unternehmes- und Privatvermögen geändert (BFH-Urteil vom 2.3.2006, Az. V R 35/04).