April 2006: Umsatzsteuerzahler

Vorsteuerabzug: Bei hohen Tankkosten kann Verlust drohen

Die Preise für Benzin und Diesel steigen stetig, sodass schnell ein Betrag von über 100 EUR bezahlt werden muss. Ist dem so, ist jedoch für umsatzsteuerliche Unternehmer Vorsicht geboten. Denn liegt der Rechnungsbetrag über der 100 EUR-Grenze für Kleinbeträge, reicht dem Finanzamt zur Gewährung des Vorsteuerabzugs nicht mehr nur die normale "Tank-Quittung" aus. Die Vereinfachungsregeln, die bei Rechnungen über Kleinbeträge gelten, entfallen. D.h., man muss eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes vorlegen, die neben Namen und Anschrift des Rechnungsempfängers u.a. auch eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Höhe der Umsatzsteuer ausweist. Dem Wunsch nach einem solchen Rechnungsbeleg wird ein Tankstellenbetreiber aber sicher nur selten nachkommen.

Hinweis: In den Fällen, in denen man keine Chance auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung hat, sollte man deshalb bereits im Vorfeld darauf achten, dass der Rechnungsbetrag die Grenze von 100 EUR nicht überschreitet. Nur so ist der Vorsteuerabzug auch in diesen Fällen sicher gewährleistet.