Februar 2003: Umsatzsteuerzahler

Vorsteuer bei gemischt genutztem Pkw voll abzugsfähig?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird demnächst entscheiden, ob die Kürzung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Fahrzeugen mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Chancen, dass der EuGH die deutsche Regelung kippt, stehen nicht schlecht. Das zeigt der Schlussantrag (eine Art Entscheidungsvorschlag) des Generalanwalts des EuGH.

Hinweis: Die Oberfinanzdirektion Nürnberg hat reagiert und ihre Finanzämter angewiesen, auf Antrag Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Das heißt: Wenn bei der Anschaffung eines gemischt genutzten Fahrzeugs die volle Vorsteuer gezogen wurde, das Finanzamt aber nur 50 Prozent zugelassen hat und dagegen Einspruch eingelegt wurde, bleibt der volle Vorsteuerabzug bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH (und danach des Bundesfinanzhofs) erhalten. Allerdings muss im Gegenzug hierzu Umsatzsteuer auf die Privatnutzung des Kfz abgeführt werden.