Oktober 2004: Arbeitgeber

Voraussichtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2005

Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der Wert der Sachbezüge wird nach § 17 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch IV nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen.

Mit Rücksicht auf die vorgenannte Bestimmung hat das Bundesgesundheitsministerium bereits die Sachbezugswerte 2005 vorbereitet. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung und Unterkunft soll danach im kommenden Jahr in den alten Bundesländern 394,50 Euro (für das Jahr 2004 beträgt der Wert 389,45 Euro) und in den neuen Bundesländern 378,30 Euro (2004 sind es 371,75 Euro) betragen.

Der Sachbezugswert für Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) soll für das gesamte Bundesgebiet 2005 einheitlich monatlich 200,30 Euro (anstatt 197,75 Euro im Jahre 2004) betragen. Daraus ergeben sich folgende monatlichen und täglichen Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:

Art der Mahlzeit Monatlicher Wert Wert je Kalendertag bzw. je Mahlzeit
Frühstück 43,80 Euro 1,46 Euro (anstatt 1,44 Euro)
Mittag- und Abendessen je 78,25 Euro 2,61 Euro (anstatt 2,58 Euro)

Die Unterkunft soll 2005 in Westdeutschland mit 194,20 Euro (2004 sind es 191,70 Euro) und in den neuen Bundesländern mit 178,00 Euro (2004 waren es 174,00 Euro) bewertet werden.

Die vorstehend aufgezeigten Sachbezugswerte werden voraussichtlich in den Entwurf der Sachbezugsverordnung 2005 übernommen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Es ist aber davon auszugehen, dass die Sachbezugswerte in die Sachbezugsverordnung 2005 übernommen und in der aufgezeigten Höhe wirksam werden.