März 2004: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

VGA: Unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Ferienwohnung

Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Alleingesellschafter eine ihr gehörende Ferienwohnung unentgeltlich, so führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Einem vom Finanzgericht Niedersachsen entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein deutscher Steuerzahler errichtete 1989 in der Schweiz eine Aktiengesellschaft nur zum Erwerb eines Ferienhauses. Dieses wurde ihm anschließend unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Zum damaligen Zeitpunkt war es Ausländern in der Schweiz verwehrt, Eigentum an Grund und Boden zu erwerben. Eine darüber hinaus gehende Gewinnerzielungsabsicht verfolgte die Aktiengesellschaft nicht.

Folge: Mit der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung des Ferienwohnhauses an den Aktionär lag eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese führte beim Aktionär zu steuerpflichtigen Beteiligungserträgen. Diese bemessen sich nach dem Nutzungswert des Ferienhauses. Selbst wenn die Aktiengesellschaft eine fiktive Miete in der Buchführung erfasst hätte, hätte sich an diesem Ergebnis nichts geändert (FG Niedersachsen, Urteil vom 21.8.2003, Az. 11 K 499/98).