Oktober 2006: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

VGA: Nicht immer bei besonders hohem Geschäftsführergehalt

Sofern Gesellschafter-Geschäftsführer die Hälfte des Umsatzes der GmbH auf Grund persönlicher Kundenkontakte generieren, ist auch ein sehr hohes Gehalt angemessen. D.h., erzielt die Gesellschaft erst durch den Einsatz des Geschäftsführers hohe Gewinne, liegt auch bei hohen Vergütungen nicht unweigerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Bei personenbezogenen Leistungen ist es nicht sachgerecht, abstrakte Vergleichswerte über Gehaltsuntersuchungen heranzuziehen.

Hinweis: Damit dürfte es der Verwaltung in diesen Fällen zukünftig schwer fallen, anhand statistischer Daten oder Erhebungen eine vGA bei Gehalt und Gewinntantieme zu belegen. Sowohl Gehaltsstrukturuntersuchungen als auch Größenklassenvergleiche lassen sich mit den Besonderheiten des einzelnen Betriebes widerlegen. So ist darauf abzustellen, wie ein berufserfahrener Fremdgeschäftsführer dotiert werden müsste, um ähnliche wirtschaftliche Erfolge zu erzielen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2006, Az. 10 K 153/03).