Dezember 2003: Freiberufler und Gewerbetreibende

Veräußerungsgewinne sollen ab 2004 steuerpflichtig werden

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gewerbesteuergesetz in das Gemeindewirtschaftsteuergesetz (GemWiStG) geändert werden. Dabei strebt man sowohl die Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen an, als auch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage.

In den Kreis der Steuerpflichtigen sollen die freien Berufe mit einbezogen werden. Nach den Plänen werden zudem Veräußerungs- und Aufgabegewinne im Sinne von § 16 Absatz 1 und 3 und § 18 Absatz 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig, also völlig unabhängig, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um einen Freiberufler oder Gewerbetreibenden handelt.

Bislang zählte der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebes in den meisten Fällen nicht zum Gewerbeertrag. Das ändert sich zum 1.1.2004 möglicherweise grundlegend.

Für einen Handwerker oder Freiberufler, der beispielsweise altersbedingt seinen Betrieb veräußert, kann diese neue Regelung zu einer erheblichen Steuererhöhung führen.

Hinweis: Wird in naher Zukunft die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes geplant, sollte anhand der individuellen Zahlen berechnet werden, ob das Vorziehen dieser Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes in das Jahr 2003 steuerlich günstiger ist. Hierbei ist einzubeziehen, dass die Einkommensteuersteuersätze in 2003 noch höher liegen, als dies für 2004 geplant ist. Dagegen muss jedoch die Belastung mit möglicher Gemeindewirtschaftsteuer (und die Anrechnung auf die Einkommensteuer) eingerechnet werden.