April 2006: Personengesellschaften und deren Gesellschafter

Verschmelzung: Zur gewerbesteuerrechtlichen Infizierung stiller Reserven

Wird eine Kapitalgesellschaft durch Verschmelzung auf ein Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) umgewandelt und wird dieses binnen von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.

Dabei, so der Bundesfinanzhof, bezieht sich der Gewerbesteueranfall allerdings nicht auf die stillen Reserven, die nachweisbar in den Buchwerten von Wirtschaftsgütern enthalten waren, die bereits vor der Umwandlung zum Betriebsvermögen des aufnehmenden Personenunternehmens gehört haben (BFH-Urteil vom 16.11.2005, Az. X R 6/04).