Verschärfungen der Anforderungen an digitale Kassensysteme ab dem 01.01.2017

Ab dem 01.01.2017 gelten neue Regeln für Registrier- und PC-Kassen.
Viele Kassensysteme werden den verschärften Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung noch nicht gerecht. Spätestens ab 2017 müssen alle elektronischen Kassen die technische Voraussetzung erfüllen, Journaldaten zu speichern. Bei Nichterfüllung der Formalien kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Hinzuschätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen. Zudem können Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Kassennutzung als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

Bitte kontaktieren Sie gegebenenfalls den Hersteller Ihrer Kasse ob Ihr Kassensystem bereits die verschärften Anforderungen an elektronische Kassen erfüllt. Gegebenenfalls muss das Kassensystem nachgerüstet oder sogar ersetzt werden.

Gut für Sie: Die Regelung gilt nur, wenn Sie bereits eine elektronische Kasse oder eine Registrierkasse im Einsatz haben und diese auch weiterhin nutzen wollen. Sogenannte offene Ladenkassen sind nämlich weiterhin zulässig und müssen die verschärften Regelungen nicht erfüllen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen das Team der Steuerkanzlei Konerding & Thomas gerne zur Verfügung.