Dezember 2004: Umsatzsteuerzahler

Vermietung von Sportanlagen: Verlängerte Übergangsfrist

Nach neuer Rechtslage ist die Vermietung von Sportanlagen eine insgesamt steuerpflichtige Leistung. Aus Eingangsrechnungen ist entsprechend der volle Vorsteuerabzug möglich. Im Rahmen der Übergangsregelung ist noch die Aufteilung in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen möglich. In diesem Fall ist nur der anteilige Vorsteuerabzug vorzunehmen. Die Übergangsfrist, die ursprünglich bis zum 31.12.2003 andauerte, wurde auf den 31.12.2004 verlängert. Die Aufteilungsmöglichkeit entfällt somit erst mit Beginn des Jahres 2005.