Dezember 2007: Vermieter

Vermietung von Fremdenzimmern: Kontrollen in Rheinland-Pfalz

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat sich in einer Pressemitteilung zu aktuellen Überprüfungen bei Vermietern von Fremdenzimmern vor Ort geäußert. Danach stehen Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen in Rheinland-Pfalz ab sofort im Visier der Steuerfahndung und können unerwarteten Besuch erhalten. Anlass können Auffälligkeiten im Rahmen der Bearbeitung von Steuererklärungen sein. Die Unstimmigkeiten sollen dann durch die Ermittlung vor Ort geklärt werden.

Insbesondere ist zu beachten, dass ausreichende Aufzeichnungen für Zwecke der Besteuerung geführt werden müssen und je nach Einkunftsart Aufbewahrungspflichten für diese Aufzeichnungen von bis zu zehn Jahren bestehen.

Hinweis: Durch diese Aktionen sollen Bürger auf ihre steuerlichen Pflichten hingewiesen und somit insgesamt die Steuermoral gefördert werden. Sie beziehen sich zunächst zwar nur auf Rheinland-Pfalz, lassen aber Rückschlüsse auf eventuell vergleichbare Aktivitäten in anderen Bundesländern zu (OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 21.9.2007).