Dezember 2004: Alle Steuerzahler

Verlustvortrag: Einführung einer Mindestbesteuerung

Ab 2004 wurde die Beschränkung des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten aufgehoben. Verluste können im Entstehungsjahr wieder uneingeschränkt mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Parallel wurde die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag eingeführt. Die neue Mindestbesteuerung sieht vor, dass der Verlustvortrag unbeschränkt bis zu 1 Millionen Euro (2 Millionen Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) möglich ist. Darüber hinaus sind nur 60 Prozent des übersteigenden Betrages abzuziehen. Mindestens 40 Prozent des Gewinns in einem Jahr sind dann zu versteuern.

Bereits bestehende Verlustvorträge sowie der laufende Verlust aus 2004 sollten insgesamt nicht mehr als 1 Millionen Euro (2 Millionen Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, um einen unbeschränkten Verlustvortrag in 2005 zu sichern.