April 2003: Vermieter

Verluste bei in Eigenregie vermieteten Ferienwohnungen

Die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung setzt voraus, dass der Vermieter mit der Absicht handelt, einen Überschuss zu erzielen. Dieser Grundsatz gilt auch für Ferienwohnungen. Wird die Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und ansonsten für den selben Zweck – nachweislich ohne Eigennutzung – bereitgehalten, so ist immer von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal klargestellt. Es ist dabei unerheblich, ob der Eigentümer in Eigenregie vermietet oder einen Dritten beauftragt.

Hinweis: Die Finanzverwaltung ist – noch – der Auffassung, dass bei einer Vermietung in Eigenregie die Überschusserzielungsabsicht unter Umständen zu prüfen sei. Diese Interpretation wurde jedoch vom Bundesfinanzhof ausdrücklich für falsch erachtet. Danach dürfen alle Ausgaben ungekürzt abgesetzt werden, wenn eine Ferienwohnung nicht selbstgenutzt wird bzw. werden kann (BFH-Urteil vom 5.11.02, Az. IX R 18/02; DStR 2003, 325).