April 2006: Personengesellschaften und deren Gesellschafter

Verkauf einer Grundstücks-Kommanditgesellschaft: Nicht tarifbegünstigt

Die Veräußerung von Anteilen an einer Grundstücks-Kommanditgesellschaft (KG) im Jahr 1998 ist nicht tarifbegünstigt, wenn mit diesem Vorgang zum Umlaufvermögen gehörender Grundbesitz der Gesellschaft verkauft und damit der eigentliche Gesellschaftszweck verwirklicht wird.

D.h., durch den Verkauf erzielt die Grundstücks-KG einen laufenden Gewinn aus dem gewerblichen Grundstückshandel und keinen begünstigten Gewinn aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Bei Immobiliengeschäften ist davon auszugehen, dass es keinen spezifischen Kundenkreis gibt und somit auch Verkäufe im Zuge einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe laufende Geschäfte darstellen.

Im Urteilsfall veräußerten die Kommanditisten einer im Jahr 1997 gegründeten GmbH & Co. KG in 1998 ihre Kommanditanteile. Bei der Gründung der KG hatte diese ein Gelände übertagen erhalten, welches ihr einziges Betriebsvermögen darstellte. Die Veräußerung der KG-Anteile ist seitens der Finanzverwaltung in diesem Fall zu Recht als laufender Gewinn erfasst worden. Denn die Anteilsveräußerung ist hier gleichzusetzen mit einer Grundstücksveräußerung (FG Nürnberg, Urteil vom 27.4.2005, Az. V 117/2004, Revision beim BFH unter Az. IV R 35/05).