März 2005: Umsatzsteuerzahler

USt-Identifikations-Nummer: Elektronische Bestätigungsanfragen möglich

Ab sofort können deutsche Unternehmer mit einer eigenen Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) online nicht nur die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. abrufen, sondern auch den Namen und die Anschrift des Inhabers der USt-IdNr. erfragen. (Die schriftliche Bestätigungsanfrage beim Bundesamt für Finanzen kann wie bisher eingereicht werden.)

Unter der Adresse http://www.bff-online.de gelangt der Anfragende über die Rubrik "Bestätigungsverfahren" zur so genannten qualifizierten Bestätigungsanfrage. Der Anfragende wird hier zunächst gebeten, sich mit seiner eigenen USt-IdNr. zu identifizieren und die einfache Bestätigungsfrage durchzuführen. Wird die angegebene USt-IdNr. des ausländischen Geschäftspartners als nicht gültig erkannt, ist keinerlei weitergehende Frage möglich. Anderenfalls wird man zur qualifizierten Bestätigungsanfrage weitergeleitet. Der Abfragende muss dann alle erforderlichen Angaben zum Namen und zur Adresse des Geschäftspartners machen. Das automatisierte Verfahren entspricht so in vollem Umfang dem manuellen Verfahren. Das Ergebnis kann direkt ausgedruckt werden.