Dezember 2006: Freiberufler und Gewerbetreibende

Unternehmensteuerreform: Neues Konzept vorgelegt

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe "Reform der Unternehmensteuer in Deutschland" hat am 2.11.2006 ein neues Konzept für eine umfassende Reform der Unternehmensteuern vorgelegt. Diese soll u.a. folgende wesentliche Eckpfeiler haben:

  • Die Steuerbelastung für Körperschaften soll um ca. neun Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt werden.

  • Die Belastung mittelständischer Unternehmen soll weiter verringert werden.

  • Personen- und Kapitalgesellschaften sollen weitgehend steuerlich gleichgestellt werden. Gewinne von Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, sollen nur mit maximal 29,8 Prozent besteuert werden.

  • Für Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinserträge und Dividenden soll eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent eingeführt werden. Der zu versteuernde Betrag soll an der Quelle fällig werden, was bedeutet, dass er von der Bank direkt an den Fiskus überwiesen werden soll.

  • Die Abgeltungsteuer soll das Halbeinkünfteverfahren ersetzen (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 2.11.2006, Nr. 133/2006).